Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (ungeborenen/geborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe von Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Des Weiteren werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
Im Vertretungsfall findet eine Übergabe an meine Kollegin, Kerstin Ahäuser und in Ausnahmefällen an deren Vertretung statt.
Außerdem werden die Adressen in Form einer Liste im jeweiligen Geburtsvorbereitungskurs oder Rückbildungskurs weitergegeben, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§ 14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. (Dreißig Jahre bei Geburten). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu dreißig Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Webseite: http://datenschutz.hessen.de/
Ich willige ein, dass meine Hebamme personenbezogene Daten in ihrem Handy speichert (Telefonnummer, Name, Schwangerschaftsbezogene Informationen).
Ich willige ein, dass meine Hebamme und ich über SMS kommunizieren. Über diese Dienste werden allerdings keine Diagnosen gegeben, Bildmaterial zu krankheitsbezogenen Fragen werden nicht über diese Medien beantwortet. Ich bin mir bewusst, dass meine Hebamme für die Verschlüsselung der Daten nicht haftbar gemacht werden kann. Ich willige ein, dass durch die Kommunikation mit diesen Medien evtl. Dritten die Einsicht in meine Daten gewährt werden können.